19. Dez 2019
„Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2020 auf Antrag der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung1 und § 9 der Steuerordnung2 den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“
Riehen, 18. Dezember 2019
Im Namen des Einwohnerrats
Die Präsidentin: Claudia Schultheiss
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini
(Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2020)
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1 RiE 111.100
2 RiE 640.100