Beschluss des Einwohnerrats betreffend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2021

17. Dez 2020

"Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2021 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung1 und § 9 der Steuerordnung2 den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum."

Riehen, 16. Dezember 2020

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Andreas Zappalà
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini

 (Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2021)

1 RiE 111.100

2 RiE 640.100

 

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