30. Apr 2020
"1. Folgende gesetzlichen Fristen bei kommunalen Volksbegehren stehen vom 30. April 2020, 07.00 Uhr, bis zum 31. Mai 2020, 24.00 Uhr, still:
a) Frist zur Einreichung von Unterschriftenlisten für eine Volksinitiative nach § 34 Ordnung über die politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen;
b) Referendumsfrist nach § 42 Ordnung über die politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen, wenn der Gemeindeverwaltung spätestens fünf Tage nach der Publikation des dem Referendum unterliegenden Beschlusses des Einwohnerrats die Sammlung von Unterschriften angezeigt wird.
2. Sofern der Regierungsrat oder der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Fristenstillstand für die kantonalen Volksbegehren verlängert, ist der Gemeinderat ermächtigt, eine analoge Verlängerung des Fristenstillstands zu beschliessen.
3. Ab 30. April 2020, 07.00 Uhr, bis zum Ende des Stillstands der Fristen gemäss Ziff. 1 gilt:
a) Es dürfen keine Unterschriften gesammelt werden.
b) Es dürfen keine Unterschriftenlisten zur Verfügung gestellt werden.
Dieser Beschluss wird publiziert."
Riehen, 29. April 2020
Im Namen des Einwohnerrats:
Die Präsidentin: Claudia Schultheiss
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini