Beschluss des Einwohnerrats betreffend Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung)

18. Jun 2020

Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen
(Schulordnung)

Änderung vom 17. Juni 2020

Der Einwohnerrat der Einwohnergemeinde Riehen, auf Antrag des Gemeinderats,

beschliesst:

I.

Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung) vom 25. März 2009 [1])
(Stand 1. August 2019) wird wie folgt geändert:

§  28a Abs. 1 (geändert)         

1 Die §§ 20 Abs. 1, 21 und 22 sowie die §§ 24 bis 26 und 28 gelten auch für die Fachpersonen Logopädie und Psychomotorik.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung wird publiziert. Sie untersteht dem Referendum und tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Im Namen des Einwohnerrats           
Der Präsident: Andreas Zappalà
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini

(Ablauf Referendumsfrist 19. Juli 2020)                                               
 

[1])   RiE 411.600

 

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen