31. Mai 2016
Ordnung zur Spezialfinanzierung des baulichen Unterhalts von Schulliegenschaften
Vom 25. Mai 2016
Der Einwohnerrat Riehen erlässt auf Antrag des Gemeinderats und der Spezialkommission „Neukalibrierung Steuerschlüssel“ sowie der Sachkommission Bildung und Familie, gestützt auf § 21 der Finanzhaushaltordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 28. November 2002, folgende Ordnung:
§ 1. Bestand
1Für die Spezialfinanzierung des baulichen Unterhalts wird ein zweckgebundener Fonds gebildet.
§ 2. Zweck
1Aus dem Fonds werden der ordentliche und ausserordentliche Unterhalt der Schulliegen-schaften finanziert.
§ 3. Einlagen
1Dem Fonds werden jährlich 2,5 % des Gebäudeversicherungswerts der Schulliegenschaften zugewiesen.
§ 4. Entnahmen
1Der Einwohnerrat legt jeweils mittels mehrjährigem Rahmenkredits die maximale Höhe der verfügbaren Mittel aus dem Fonds fest.
2Der Gemeinderat beschliesst innerhalb des Rahmenkredits über die Entnahmen für die konkreten Einzelvorhaben.
§ 5. Rechenschaft
1Der Fonds wird in der laufenden Rechnung ausgewiesen. Der Gemeinderat legt mit der Jah-resrechnung Rechenschaft ab über Stand und Verwendung der Fondskapitalien.
Schlussbestimmung
Diese Ordnung wird publiziert und unterliegt dem Referendum. Nach Eintritt der Rechtskraft wird sie auf den Zeitpunkt der Übertragung der Primarschulliegenschaften ins Eigentum der Einwohnergemeinde Riehen wirksam.
Riehen, 25. Mai 2016
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Christian Griss
Die Ratssekretärin: Katja Christ
(Ablauf Referendumsfrist: 3. Juli 2016)