Beschluss des Einwohnerrats betreffend die rechtlich Zulässigkeit der Sicherheitsinitiative

03. Mär 2016

Der Einwohnerrat beschliesst:

1. Die Initiative „Die Polizeiwache Riehen darf nicht geschlossen werden! (Si-cherheitsinitiative)“ wird für rechtlich zulässig erklärt.
2. Es wird festgestellt, dass es sich bei der Initiative „Die Polizeiwache Riehen darf nicht geschlossen werden! (Sicherheitsinitiative)“ um eine unformulierte Initiative handelt.
3. Die unformulierte Initiative „Die Polizeiwache Riehen darf nicht geschlossen werden! (Sicherheitsinitiative)“ wird dem Gemeinderat zur Berichterstattung gemäss § 41 Abs. 1 der Ordnung der politischen Rechte in der Einwohnerge-meinde Riehen überwiesen.

Dieser Beschluss wird publiziert.

Riehen, 2. März 2016

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Jürg Sollberger
Die Ratssekretärin: Katja Christ
 

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