03. Nov 2020
Die mit Beschluss des Einwohnerrats Riehen vom 24. September 2020 beschlossene Änderung der § 7, 8 und 25 der Ordnung der Abfallbehandlung in der Gemeinde Riehen (Abfallordnung; RiE 786.100) tritt am 12. November 2020 in Kraft.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der stv. Generalsekretär: Patrick Breitenstein