Chrischonaweg; Plangenehmigung

04. Jun 2010

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 11. Mai 2010 festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 30. März 2010 festgesetzte Linienplan, Inventar Nr. 10'181 vom 4. Februar 2010, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

Es hat gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 den Linienplan Inventar Nr. 10’181 für den Nutzungsplan „Chrischonaweg“ genehmigt. Das Planungsverfahren ist somit abgeschlossen.

Riehen, 4. Juni 2010

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli


Datum der Neuigkeit 4. Juni 2010
 

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