Gemeinde Riehen, Öffentliche Planauflage; Bebauungsplan und Baulinienänderung für die Parzellen RB 1099 und 1092 an der Lörracherstrasse 139

17. Jan 2014

Von Montag, 20. Januar 2014, bis Mittwoch, 19. Februar 2014, können die Planentwürfe des Bebauungsplans Plan Nr. 111.02.001 und für die Anpassung der Baulinien für den Bereich Hinter der Mühle, Stellimattweg bis Lörracherstrasse, Linienplan Inventar Nr. 10‘188, beide mit Datum vom 17. Dezember 2013, bei der Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr, oder auf der Homepage der Gemeinde Riehen (www.riehen.ch) unter „Projekte und Planauflagen“ eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind einzig die bei der Gemeindeverwaltung aufgelegten Originaldokumente.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden, wird gemäss § 109 Abs. 4 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Planentwürfe kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2014, schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum die Nutzungsplanänderungen beanstandet werden. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 des BPG wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat, oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können.


Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

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