Gemeinde Riehen, öffentliche Planauflage: Störklingasse im Abschnitt Paradies- bis Burgstrasse, Linien- und Erschliessungsplan für den Nutzungsplan "Störklingasse"

04. Apr 2014

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24. September 2013 den Entwürfen für den Linien- und Erschliessungsplan „Störklingasse“ im Abschnitt Paradies- bis Burgstrasse zugestimmt. Nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonale Fachstelle für Raumplanung wird die Planauflage durch öffentliche Anzeige im Kantonsblatt eingeleitet. Die Planentwürfe Inventar Nr. 10‘201-1 und 10‘201-2, beide mit Datum vom 28. August 2013, können bei der Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, neben Büro 214 (2. Stock), bis und mit Montag, 5. Mai 2014, jeweils von Montag bis Freitag, 08:00 – bis 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr, oder auf der Internetseite der Gemeinde Riehen (www.riehen.ch) unter dem Stichwort «Projekte und Planauflagen» eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind einzig die bei der Gemeindeverwaltung aufgelegten Originaldokumente.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird gemäss § 109 Abs. 4 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Planentwurf kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens Montag, 5. Mai 2014, schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum der Linien- und Erschliessungsplan für den Nutzungsplan „Störklingasse“ beanstandet wird. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 des BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat, oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können.

Gemeindeverwaltung Riehen
Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt
 

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