Leitlinien für die Mitwirkung der Riehener Quartierbevölkerung

15. Sep 2010

Gemäss der neuen basel-städtischen Kantonsverfassung soll der Staat die Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung einbeziehen, wenn ihre Belange besonders betroffen sind. Ziel dieser Bestimmung ist eine breite Abstützung der Behördenentscheide in der Bevölkerung. Ebenso kann der Staat von Anregungen und Informationen aus der Bevölkerung profitieren.

Für die Stadt Basel wurde diese Verfassungsbestimmung durch eine regierungsrätliche Verordnung vom 22. Mai 2007 und ergänzende Richtlinien konkretisiert. In der Gemeinde Riehen ist die Ausgangslage eine andere: Die Nähe zwischen den Behörden und der Bevölkerung ist deutlich grösser als in der Stadt. Öffentliche Veranstaltungen, Planungswerkstätten oder direkte Gespräche zu bestimmten Vorhaben gehören zur gelebten Praxis. Ein wesentlicher Unterschied zur Stadt ist zudem das Vorhandensein einer demokratisch gewählten Volksvertretung für eine Bevölkerung von gut 20'000 Personen - der Einwohnerrat.

In einem gemeinderätlichen
Reglement wurden nun Leitlinien für den Einbezug der Quartierbevölkerung in Riehen festgelegt: Zweck der Mitwirkung ist es, die Ansichten und Bedürfnisse der von einem Vorhaben betroffenen Bevölkerung wahrzunehmen und diese mit den Plänen der Gemeinde abzugleichen. Dabei bestimmt sich der Kreis der zu einem Vorhaben einzubeziehenden Bevölkerung nach dem Mass ihrer besonderen Betroffenheit. Der Einbezug erfolgt in der Regel in Form einer Anhörung. Fallbezogen können die zuständigen Stellen der Gemeinde eine weitergehende Mitwirkung vorsehen. Vorbehalten bleiben formelle Mitwirkungsrechte, wie sie z.B. im Bereich der Raumplanung gesetzlich geregelt sind.

Als „Sprachrohr“ der Quartierbevölkerung spielen Quartiervereine eine wichtige Rolle. In Riehen gibt es derzeit deren drei. Will ein Quartierverein stellvertretend für die betroffene Bevölkerung in ein Vorhaben der Gemeinde einbezogen und dazu angehört werden, so muss er gewisse Minimalstandards erfüllen:

 

  • Organisation als gemeinnütziger, politisch und konfessionell neutraler Verein
  • Förderung der Kontakte und des gegenseitigen Austauschs im Quartier als wichtige Zweckbestimmung des Vereins
  • mindestens 20 eingeschriebene Aktivmitglieder, die im betreffenden Quartier wohnen oder Inhaber von im Quartier ansässigen Geschäften sind.

Ein Quartierverein kann auch zwei Wohnquartiere vertreten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen für jedes der beiden Quartiere gegeben sind. Während sich der Quartierverein Niederholz gemäss seiner langjährigen Tradition auf das Niederholzquartier konzentriert, engagiert sich der Quartierverein Kornfeld auch für das Pfaffenlohquartier. Der Quartierverein Riehen Nord sieht sein Wirkungsfeld in den Quartieren Bischoffhöhe und Stettenfeld.

Eine in der Gemeindeverwaltung bestehende Ansprechstelle für Quartierbelange gewährleistet die Verbindung von den Quartiervereinen zu den zuständigen Fachstellen der Verwaltung und zum Gemeinderat. Diese Funktion wird vom Abteilungsleiter Publikums- und Be-hördendienste, Urs Denzler, wahrgenommen. Die Gemeinde kann die Quartiervereine laut Reglement auch finanziell unterstützen. Die Unterstützung ist an einen aktiven Beitrag des Quartiervereins an das Quartierleben geknüpft.

Riehen, 15. September 2010

Weitere Auskünfte:
Willi Fischer, Gemeindepräsident, Tel. 061 646 82 41
Andreas Schuppli, Gemeindeverwalter, Tel. 061 646 82 45

Kontaktpersonen der drei Quartiervereine:
Paul Spring, Co-Präsident Quartierverein Niederholz, Tel. 061 601 56 43
Monika Hermle, Präsidentin Quartierverein Kornfeld, Tel. 061 361 38 08
Ernst Stalder, Präsident Neutraler Quartierverein Riehen Nord (QUARINO), Tel. 061 641 30 76

Datum der Neuigkeit 15. Sept. 2010
 

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