14. Mai 2011
Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird vorübergehend gelockert. An eingerichteten Feuerstellen, bei Picknick-Plätzen und bei Waldhäusern dürfen Feuer entfacht werden. Abseits solcher Orte im Wald und an Waldrändern bleibt das Feuerverbot bestehen.
Forstrevier Riehen-Bettingen
Datum der Neuigkeit 17. Mai 2011