Lockerung Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

14. Mai 2011

Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird vorübergehend gelockert. An eingerichteten Feuerstellen, bei Picknick-Plätzen und bei Waldhäusern dürfen Feuer entfacht werden. Abseits solcher Orte im Wald und an Waldrändern bleibt das Feuerverbot bestehen.

Forstrevier Riehen-Bettingen


Datum der Neuigkeit 17. Mai 2011
 

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