21. Jan 2014
Zur Sicherung einer besseren und quartierverträglichen Lösung sowie einer guten Gesamtwirkung wurden für die Parzelle an der Lörracherstrasse 139 ein Bebauungsplan erarbeitet sowie die Baulinien angepasst. Denn ohne Bebauungsplan und Anpassung der Baulinien könnte nach geltendem Bau- und Planungsgesetz auf dieser Parzelle vollflächig eine sehr dichte Bebauung realisiert werden. Dieses quer zur Lörracherstrasse stehende, einförmige Bauvolumen widerspräche jedoch der Bebauungsstruktur an der Lörracherstrasse und den im Quartierentwicklungsplan Lörracherstrasse definierten Entwicklungszielen.
Zurzeit stehen auf dem Eckgrundstück ein baufälliger, eingeschossiger Kiosk und vier Garagen. Da sich die Parzelle jedoch in der Zone 3 mit Gewerbeerleichterung befindet, ist sie heute deutlich unternutzt. Im Zuge der Neuplanung beabsichtigt die Grundeigentümerin (Einwohnergemeinde der Stadt Basel, vertreten durch Immobilien Basel-Stadt) nun eine Entwicklung für einen Mehrfamilienhaus-Neubau mit Mischnutzung (Verkauf, Büro, Wohnungen).
Vom Montag, 20. Januar bis Mittwoch, 19. Februar 2014 findet die öffentliche Planauflage gemäss §109 des Bau- und Planungsgesetzes statt. Während dieser Zeit können der Bebauungsplan Plan Nr. 111.02.001 und die dazugehörenden Bebauungsvorschriften, der angepasste Baulinienplan sowie der Planungsbericht wie folgt eingesehen werden:
• Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr
• Webseite der Gemeinde Riehen www.riehen.ch: unter «Aktuelles, Projekte und Planauflagen»
Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00
Sebastian Olloz, Fachbereichsleiter Ortsplanung und Umwelt, Tel. 061 646 82 59