12. Jan 2011
Der Gemeinderat Riehen hat gestützt auf § 22 Abs. 2 der Bau- und Planungsverordnung vom 19. Dezember 2000 und aufgrund der zustimmenden Kenntnisnahme der kantonalen Nomenklaturkommission in seiner Sitzung vom 11. Januar 2011 nachfolgenden Weg definitiv benannt:
Beyelerwegli
Weg unterhalb der Fondation Beyeler im Abschnitt Weilstrasse bis zum Kehrplatz beim Bachtelenweg gemäss der im Plan Nr. 298.04.001 vom 29. September 2010 grün markierten Fläche.
Von diesem Beschluss sind keine privaten Grundeigentümerinnen oder -eigentümer betroffen, auf eine Zustellung mit Rechtsmittelbelehrung wird daher verzichtet. Die Benennung ist somit definitiv.
Riehen, 11. Januar 2011
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli