Nomenklatur von Arealen, Wegen, Plätzen und Parkanlagen

28. Mär 2019

Der Gemeinderat hat, gestützt auf § 22 Abs. 2 der Bau- und Planungsverordnung vom 19. Dezember 2000 nachfolgende Benennung beschlossen:

Mohrhaldenanlage

Parkanlage zwischen Immenbachstrasse und Mohrhaldenstrasse, Plan Nr. 683.04.001 vom 7. Februar 2019, grün markierte Fläche.

In Anwendung von § 39 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) vom 7. August 2012 hat die kantonale Nomenklaturkommission am 20. März 2019 diese Benennung zustimmend zur Kenntnis genommen. Der provisorische Gemeinderatsbeschluss vom 12. Februar 2019 ist damit definitiv.

Von diesem Beschluss sind keine privaten Liegenschaften betroffen.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler

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