17. Nov 2010
Der Zonenänderungsplan Inventar-Nr. 105.02.002, die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe Inventar Nr. 105.02.04 sowie der Bebauungsplan Inventar-Nr. 105.05.005 und die dazu gehörenden Bebauungsplanvorschriften können vom 22. November bis 21. Dezember 2010 auf der Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils von Montag bis Freitag, von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr oder auf der Homepage der Gemeinde Riehen unter «Direktzugriff» eingesehen werden.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen oder anders nutzbar werden sollen, wird gemäss § 109 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Planentwürfe kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens 21. Dezember 2010, schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum die Nutzungsplanänderungen beanstandet werden. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 des BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen.
Riehen den 16. November 2010
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
Datum der Neuigkeit 17. Nov. 2010