11. Feb 2011
Nach der Aufhebung des Gemeindespitals soll das bisher der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse zugewiesene Areal wie die Umgebung der Stadt- und Dorfbild-Schonzone und der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugewiesen werden.
Von Montag, 14. Februar 2011 bis Dienstag, 15. März 2011 können die Entwürfe des Zonenplans Plan Nr. 107.04.002 und des Lärmempfindlichkeitsstufenplans Plan Nr. 107.04.004 in der Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr oder auf der Homepage der Gemeinde Riehen unter «Direktzugriff» eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Planentwurf kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens 15. März 2011, schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum die Nutzungsplanänderungen beanstandet werden. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 des BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen.
Riehen, den 8. Februar 2011
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli