01. Nov 2016
Änderung vom 26. Oktober 2016
Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Gemeinderats:
I.
Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung) vom 25. März 20091) (Stand 1. August 2015) wird wie folgt geändert:
§ 23 Abs. 1 (geändert)
1 Ab dem Schuljahr, welches der Vollendung des 57. Altersjahres folgt, reduziert sich die Anzahl Lektionen à 45 Minuten bei einem 100%-igen Pensum wie folgt:
Aufzählung unverändert.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert. Sie unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft am 1. Januar 2017 wirksam.
Im Namen des Einwohnerrats Riehen
Der Präsident: Christian Griss
Der Ratssekretär: Urs Denzler
(Ablauf Referendumsfrist: 1. Dezember 2016)
1) RiE 411.600