Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung)

01. Nov 2016

Änderung vom 26. Oktober 2016

Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Gemeinderats:

I.
Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung) vom 25. März 20091) (Stand 1. August 2015) wird wie folgt geändert:
 

§  23 Abs. 1 (geändert)
 

1 Ab dem Schuljahr, welches der Vollendung des 57. Altersjahres folgt, reduziert sich die Anzahl Lektionen à 45 Minuten bei einem 100%-igen Pensum wie folgt:
Aufzählung unverändert.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.


III. Aufhebung anderer Erlasse 

Keine Aufhebung anderer Erlasse.


IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung wird publiziert. Sie unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft am 1. Januar 2017 wirksam.


Im Namen des Einwohnerrats Riehen
Der Präsident: Christian Griss
Der Ratssekretär: Urs Denzler

(Ablauf Referendumsfrist: 1. Dezember 2016)

1) RiE 411.600


 

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen