02. Jan 2014
Änderung vom 17. Dezember 2013
Der Gemeinderat Riehen beschliesst:
I.
Das Personalreglement vom 16. Juli 2002 wird wie folgt geändert:
Nach § 45 wird folgender neuer § 45a eingefügt:
§ 45a. Stillzeit bei Mutterschaft
1 Sofern betrieblich möglich, darf eine Mitarbeiterin ihr Kind am Arbeitsort stillen.
2 Stillzeit und die benötigte Zeit zum Abpumpen von Muttermilch im Betrieb gelten als bezahlte Arbeitszeit.
3 Verlässt die Mitarbeiterin den Arbeitsort zum Stillen, ist die Hälfte dieser Abwesenheit als Arbeitszeit anzuerkennen.
II.
Diese Änderung wird publiziert; sie wird sofort wirksam.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli