26. Okt 2016
Mit dem Bau der Tiefgarage unter der Wettsteinstrasse soll dem Mangel an privaten und gewerblichen Parkplätzen im Dorfzentrum entgegengewirkt werden. Die Tiefgarage mit 90 Parkplätzen führt zu eindeutigen gestalterischen Verbesserungen, da ein neuer, vielfältig nutzbarer Platz entsteht und die Fussgängerzone im Dorfzentrum ausgeweitet werden kann. Oberirdisch werden 56 Parkplätze aufgehoben. Damit wird das Dorfzentrum verkehrlich entlastet, ohne dass Automobilisten längere Fusswege auf sich nehmen müssen.
Der neue öffentliche Platz, der durch den Bau der Tiefgarage entsteht, ist ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Bahnhof, dem historischen Zentrum (Bereich Baselstrasse / Dorfkirche), der Wettsteinanlage sowie dem neuen Dorfzentrum. Zudem führt der Weg von der S-Bahn zur Fondation Beyeler über diesen Platz. Der Platz dient als Aufenthalts- und Begegnungsort, nach Möglichkeit der Ausstellung von einzelnen Skulpturen der Fondation Beyeler, für die Erweiterung der regelmässig stattfindenden Märkte oder für besondere Veranstaltungen (z. B. Dorffest). Es ist vorgeschrieben, die Gestaltung des Platzes durch ein Wettbewerbsverfahren zu definieren, um eine möglichst hohe Qualität zu erreichen.
Das Tiefgaragenprojekt
In der Tiefgarage sind maximal 90 Parkplätze realisierbar. Die Verlagerung von 56 oberirdischen Parkplätzen in die Tiefgarage ist Voraussetzung für die Realisierung einer durchgängigen Fussgängerzone im Dorfzentrum. Nach dem Bau der Tiefgarage stehen im Dorfkern 34 zusätzliche Parkplätze zur Verfügung. Zudem entsteht ein neuer Platz, der auch für Anlässe zur Verfügung steht. Die Zufahrt in die öffentliche Tiefgarage erfolgt ab der Bahnhofstrasse via bestehende Einfahrt in die Einstellhalle des Postgebäudes und führt weiter unter der Bahnhofstrasse und unter der Spielwiese durch neben dem neuen Spielplatz vorbei. Der Spielplatz wird nicht tangiert. Die Öffnungen der zwei Fussgängerausgänge mitten im Dorfzentrum ermöglichen eine helle Gestaltung des unterirdischen Parkings. Zudem sind durch die zentralen Ausgänge die Fusswege ins Dorfzentrum sehr kurz, so dass Kunden keine längeren Fusswege aufgebürdet werden.
In der Kostenschätzung wird für die Realisierung der Tiefgarage inklusive unterirdische Zufahrt mit Gesamtkosten von knapp 8 Mio. Franken gerechnet. Das Bauwerk kann in zwei Hauptetappen in einer Bauzeit von ca. 9 Monaten realisiert werden.
Vorgeschichte
Verschiedene politische Vorstösse verlangten in den letzten Jahren die Stärkung des Riehener Dorfzentrums. Mit der Neugestaltung des Dorfplatzes wurde die Situation der Fussgängerzone nun deutlich verbessert.
Im Jahr 2011 wurde in einer Studie aufgezeigt, dass eine zentrumsnahe öffentliche Tiefgarage unter dem heutigen Gemeindehausparkplatz die beste Lösung für ein attraktives Dorfzentrum ist, das auch mit dem Auto gut erreichbar sein soll. Gestützt auf diese Studie und in Abstimmung mit dem Neugestaltungsprojekt „Fussgängerfreundliches und attraktives Dorfzentrum“ wurde ein Vorprojekt erarbeitet, welches Grundlage für den im Januar 2014 vom Einwohnerrat beschlossenen Projektierungskredit war. Im Einwohnerrat wurden CHF 370‘000 für die Erarbeitung des Bauprojekts, die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens sowie des Submissionsverfahrens bewilligt, damit gestützt auf die genauere Kostenschätzung ein Investitionskredit beantragt werden kann.
Private Investoren
Zudem beschloss der Einwohnerrat, dass das Projekt technisch und finanziell so zu gestalten ist, dass es auch mit einem privaten Investor realisiert werden kann. Für private Investoren ist die Rechtssicherheit entscheidend. Um diese zu erlangen, wurde auf der Basis des Vorprojekts ein Bebauungsplan erarbeitet. Im Bebauungsplan wird verbindlich geregelt, wo und wie viele Parkplätze nach der Inbetriebnahme des Parkhauses im Dorfzentrum verbleiben werden.
Das Bebauungsplanverfahren
Ein Bebauungsplan dient dazu, massgeschneiderte Lösungen für komplexe Bauaufgaben zu finden. Wenn damit Vorteile für die Gestaltung der Umgebung erzielt werden können, kann mit einem Bebauungsplan von der bestehenden Bauordnung abgewichen werden.
Der Bebauungsplan und die dazugehörigen Vorschriften wurden im Vorprüfungsverfahren durch die kantonalen Fachstellen geprüft. Am 25. Oktober 2016 hat der Gemeinderat die bereinigten Entwürfe in die öffentliche Planauflage verabschiedet. Diese findet vom Montag, 31. Oktober bis 29. November 2016 gemäss § 109 des Bau- und Planungsgesetzes statt. Während dieser Zeit können der Bebauungsplan Plan Nr. 107.05.001 und die dazugehörigen Bebauungsvorschriften sowie der erläuternde Planungsbericht wie folgt eingesehen werden:
- Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr
- Webseite der Gemeinde Riehen www.riehen.ch: unter «Aktuelles, Projekte und Planauflagen»
Nach der öffentlichen Planauflage wird der Bebauungsplan dem Einwohnerrat zur Festsetzung vorgelegt. Stimmt der Einwohnerrat dem Bebauungsplan zu, wird er der kantonalen Fachstelle zur Genehmigung unterbreitet.
Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00
Ivo Berweger, Abteilungsleiter Bau, Mobilität und Umwelt, Tel. 061 646 82 86
Sebastian Olloz, Fachbereichsleiter Ortsplanung und Umwelt, Tel. 061 646 82 59