18. Mär 2016
Der Gemeinderat Riehen beschliesst:
I.
Reglement betreffend Strassen- und Kanalisationsbeiträge sowie Gebühren für die Ableitung von Abwasser (Strassen- und Kanalisationsreglement) vom 17. Februar 20091) (Stand 25. März 2010) wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2 (geändert)
2 Wird ein an die Kanalisation angeschlossenes Gebäude durch einen Neubau ersetzt, so wird bei der Berechnung des Kanalisationsbeitrags der Gebäudeversicherungswert des ersetzten Gebäudes vom Gebäudeversicherungswert des Neubaus in Abzug gebracht.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert; sie wird sofort wirksam.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
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1)RiE 750 110