Reglement betreffend die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen - Änderung vom 2. Juli 2019

08. Jul 2019

Der Gemeinderat Riehen beschliesst:

I.
Reglement betreffend die ausserschulische Nutzung der Schulanlagen vom 9. Mai 2017 [1]) (Stand 1. Juli 2017) wird wie folgt geändert:

§  3 Abs. 3 (geändert)
3 Die Schulleitungen der vom Kanton geführten Schulangebote melden bis Anfang Mai ihre Belegungswünsche für das neue Schuljahr dem Bereich Verwaltung Gemeindeschulen. Dieser koordiniert die Belegungswünsche mit den Pensen der Schulstandorte und meldet die Pensenbelegungen der Schulen der für die Belegungen zuständigen Verwaltungsabteilung.

§  4 Abs. 4 (geändert)
4 Verfügt ein Schulstandort über eine Aula, ist sie an einem Abend pro Woche für die Schule reserviert. Die zuständige Schulleitung meldet ihren Belegungswunsch im Rahmen der Pensenlegung beim Bereich Verwaltung Gemeindeschulen an.

§  9 Abs. 1 (geändert)
1 Die zuständige Verwaltungsabteilung erlässt die Nutzungsordnung für die ausserschulische Nutzung. Sie nimmt mit dem Bereich Verwaltung Gemeindeschulen Rücksprache.

II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert. Sie tritt am 1. August 2019 in Kraft.


Im Namen des Gemeinderats 
Der Gemeinderatspräsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler

 

[1])   RiE 681.500

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