27. Mai 2014
Änderung vom 20. Mai 2014
Der Gemeinderat Riehen beschliesst:
I.
Das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung vom 29. Oktober 2013 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
1 Beim Parkieren in der Zone „Parkieren gegen Gebühr“ ist die erste Stunde von der Gebührenpflicht ausgenommen. Auf dem Parkplatz vor dem Naturbad ist die erste halbe Stunde von der Gebührenpflicht ausgenommen.
§ 2 Abs. 3 (neu)
3 Auf dem Parkplatz vor dem Naturbad ist das Parkieren auf 6 Stunden beschränkt.
II.
Diese Änderung wird publiziert; sie wird am 2. Juni 2014 wirksam.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli