13. Jul 2016
Gemeinderatsbeschluss vom 12. Juli 2016
Der Planfestsetzungsbeschluss vom 31. Mai 2016 betreffend den Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10’199-1 und 10‘199-2 vom 16. Mai 2016 für den Steingrubenweg wird in Wiedererwägung gezogen, und die Sache zur erneuten Publikation des geänderten Plans an die Gemeindeverwaltung zurückgewiesen. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat erneut über die Planfestsetzung.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf den Wiedererwägungsentscheid aufmerksam gemacht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113 Abs. 3 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler