17. Mär 2021
In seiner Sitzung vom 16. März 2021 hat der Gemeinderat neben anderen Geschäften, die noch in Bearbeitung stehen, die Aufhebung der Grundwasserschutzzone bei der Hinteren Auquelle genehmigt.
Aufhebung Grundwasserschutzzone Hintere Auquelle
Nach geltendem Recht (§ 4 Abs. 1 der Grundwasserverordnung) hat die Gemeinde Riehen als Fassungseigentümerin die Kompetenz, die Grundwasserschutz-zonen für ihre kommunalen Grundwasserfassungen festzusetzen. Im Rahmen dieser Kompetenz hat der Gemeinderat entschieden, die Grundwasserschutz-zone S1 und S2 für die nicht mehr genutzte Hintere Auquelle aufzuheben. Dies führt zu einer Mutation der Grundwasserschutzzone S3 bei der Vorderen Auquelle. Gleichzeitig mit der Mutation S3 sind auch die Schutzzonen S1 und S2 der Vorderen Auquelle zu überprüfen. Zusätzlich empfiehl das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt auch die Schutzzone im Moostal zu überprüfen. Eine gemeinsame Beurteilung aller Quellen macht inhaltlich wie finanziell Sinn und kann im gleichen Zeitraum umgesetzt werden. Die Verwaltung wird als nächstes die notwendigen Schritte einleiten. Mit einer rechts-kräftigen Umzonung ist nach Abschluss aller Erhebungen und Abklärungen in rund 1.5 Jahren zu rechnen.
Riehen, 16. März 2021