15. Jun 2021
Das COVID-19-Härtefallreglement wurde, neben anderen Geschäften, die noch in Bearbeitung stehen, vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2021 überarbeitet.
COVID-19-Härtefallreglement
Der Gemeinderat hat entschieden, das COVID-19-Härtefallreglement anzupassen. Mit der Anpassung können Vermieterinnen und Vermieter von Geschäftsliegenschaften in Riehen einen Mietzinsbeitrag erhalten, wenn sie keinen Anspruch auf eine Mietzinsunterstützung gemäss COVID-19-GRB-Mietzinsunterstützung II vom 3. Februar 2021 haben, da sie entweder Partei eines Mietverhältnisses zwischen sich nahestehenden Personen sind oder ihre Mieterschaft nur indirekt durch COVID-19-Pademiemassnahmen betroffen ist. Mit der Anpassung des Reglements reagiert der Gemeinderat auf die eingereichte Motion David Pavlu und Konsorten betreffend «subsidiäre Mietzinsbeiträge gemäss Dreidrittellösung» und setzt das Anliegen der Motionärinnen und Motionäre direkt um. Das revidierte Reglement wird im Amtsblatt sowie in der Riehener Zeitung publiziert.
Riehen, 15. Juni 2021