Beschluss des Einwohnerrats betreffend Festlegung des Steuerfusses für die Steuerperiode 2024

14. Dez 2023

Festlegung Steuerfuss 2024

«Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2024 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.»

Riehen, 13. Dezember 2023

Im Namen des Einwohnerrats

Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel
Der Ratssekretär: David Studer Matter

(Ablauf der Referendumsfrist: 15. Januar 2024)

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