14. Dez 2023
Festlegung Steuerfuss 2024
«Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2024 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.»
Riehen, 13. Dezember 2023
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Martin Leschhorn
Strebel
Der Ratssekretär: David Studer
Matter
(Ablauf der Referendumsfrist: 15. Januar 2024)