Generelle Aufgabenüberprüfung GAP26

Im Zuge der Gemeindereform und der Einführung des neuen Steuerungsmodells Riehen (NSR) wurde die Finanzhaushaltsordnung (FhO) vollständig revidiert. Neu ist in § 13 FhO eine systematische Aufgabenüberprüfung verankert.

Im Zuge der Gemeindereform und der Einführung des neuen Steuerungsmodells Riehen (NSR) wurde die Finanzhaushaltsordnung (FhO) vollständig überarbeitet. Neu ist in § 13 FhO eine systematische Aufgabenüberprüfung verankert. Demnach legt der Gemeinderat im Rahmen der Legislaturziele fest, welche Aufgaben hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, Wirksamkeit, Effizienz und finanziellen Tragbarkeit überprüft werden. Vorgesehen ist, dass innerhalb von zwei Legislaturperioden sämtliche Aufgaben der Gemeinde überprüft werden. Die Ergebnisse sowie allfällige Massnahmen werden dem Einwohnerrat zur Kenntnis gebracht.

Ungeachtet dieses gestaffelten Vorgehens hat der Gemeinderat Ende 2024 bzw. Anfang 2025 angekündigt, im Jahr 2026 eine umfassende, organisationsweite Aufgabenüberprüfung (GAP26) durchzuführen. Diese soll ergänzend zu bereits beschlossenen Sofortmassnahmen und weiteren finanzpolitischen Instrumenten zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen beitragen. Hintergrund ist das anhaltende strukturelle Defizit, das zusätzliche Anstrengungen zur Entlastung des Haushalts erforderlich macht.

Die GAP26 erfolgt in fünf Phasen:

  1. Vorbereitungsphase,
  2. Analysephase,
  3. Bewertungsphase
  4. Entscheidungsphase und
  5. Umsetzungsphase.

Weitere Details zum Vorgehen sind dem «Grobkonzept» zu entnehmen. Dieses wurde nach dem Austausch mit Finanzkommission (FiKo) durch den Gemeinderat am 9. Dezember 2025 verabschiedet.

Kontakt

Jens van der Meer
Verwaltungsleiter
+41 61 646 82 45
jnsvndrmrrhnch

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