Beschluss des Einwohnerrats betreffend Gemeindeinitiative für eine sinnvolle und effiziente Entlastung von Familien

15. Feb 2021

„Der Einwohnerrat beschliesst:

Gemeindeinitiative für eine sinnvolle und effiziente Entlastung von Familien

«Gestützt auf § 66 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt (KV) vom 23. März 2005 und § 2b Abs.1 des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG) vom 16. Januar 1991 reicht der Einwohnerrat für die Einwohnergemeinde Riehen folgende formulierte Gemeindeinitiative zu Handen des Grossen Rates ein:

«Das Gesetz über die direkten Steuern (Steuergesetz) vom 12. April 2000 wird wie folgt geändert:

IV. Sozialabzüge
§ 35
1 Vom Einkommen werden abgezogen:
9'300 Franken für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person zur Hauptsache sorgt; werden die Eltern getrennt besteuert, so wird der Kinderabzug hälftig aufgeteilt, wenn das Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge steht und keine Unterhaltsbeiträge nach § 32 Abs. 1 lit. c für das Kind geltend gemacht werden.»

Dieser Beschluss ist zu publizieren.“

Riehen, 11. Februar 2021

Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Andreas Zappalà
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini

 

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen