26. Okt 2023
Zonenplanrevision Autal betreffend Festsetzung Naturschutzzone
Vom 25. Oktober 2023
Der Einwohnerrat Riehen, gestützt auf §§ 42, 95, 103 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 (Stand 1. August 2022) [1] , und auf Antrag des Gemeinderats, beschliesst:
I. Festsetzung Naturschutzzone und Schutzzweck
1. Der Plan Nr. 112.02.004 Naturschutzzone Im Autal (Erweiterung inkl. Wald) vom 28. September 2023 wird genehmigt und für verbindlich erklärt.
2. Für das Gebiet gilt folgender Schutzzweck:
IANB Nr. BS 10 (Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung): Schutz und Erhalt als Amphibienlaichgebiet mit den verschiedenen, teils seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Mit dem Artenschutz zu vereinbarende Erholungsnutzung ist weiterhin möglich.
II.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum und bedarf der Genehmigung durch das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Der Gemeinderat bestimmt nach Eintritt der Rechtskraft den Zeitpunkt der Wirksamkeit.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113 Abs. 4 Bau- und Planungsgesetz). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Einspracheentscheids oder nach der Publikation dieses Beschlusses im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat.
Riehen, 25. Oktober 2023
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel
Der Ratssekretär: David Studer Matter
(Ablauf der Referendumsfrist: 27. November 2023)
[1] SG 730.100