01. Feb 2024
Mobilfunk hat sich zu einem Pfeiler unserer modernen Gesellschaft etabliert. Die Herausforderung der Gemeinde ist, diesen zu gewährleisten. Sie stellt dafür gemeindeeigene Liegenschaften zur Verfügung.
Handys sind
nicht mehr wegzudenken von unserem Alltag. Neben den Grundfunktionen des
Telefons – telefonieren und Kurznachrichten versenden – ist das Handy beim
Einkaufen, beim News lesen etc. bei den meisten Menschen ein täglich genutztes
wichtiges Gerät.
Dadurch
wächst die benötigte Datenmenge und sie wächst jedes Jahr weiter. Diese
Bedürfnisse können allerdings nur mit neuen oder aufgerüsteten
Mobilfunkantennen gedeckt werden. Die Netzbetreiber sind dazu verpflichtet,
funktionierende, eigenständige Netze für grosse Datenmengen bereitzustellen.
Gleichzeitig gibt es in der Bevölkerung Bedenken und Ängste gegen neue Antennen
und Private stellen kaum mehr Liegenschaften zur Verfügung.
Gemeinde
strebt eine gute Abdeckung an
Die Gemeinde
hat ein grosses Interesse an einer möglichst breiten und guten Abdeckung des
Gemeindegebiets, um den Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung zu
entsprechen. Deshalb stellt sie öffentliche Flächen oder solche im Eigentum der
Gemeinde grundsätzlich als Antennenstandorte zur Verfügung, wenn dies möglich
ist.
Der
Gemeinderat ist sich bewusst, dass dies ein anspruchsvolles Spannungsfeld ist
und kontrovers diskutiert wird. Einerseits stehen die Mobilfunkantennen
sinnvollerweise dort, wo sie gebraucht werden, andererseits sind die geeigneten
Standorte deshalb in der Regel im bewohnten Gebiet.
Hängige
Verfahren
Ob eine
Antenne realisiert werden kann, entscheidet sich erst im Bewilligungsverfahren,
für welches das Bau- und Gewerbeinspektorat des Kantons Basel-Stadt und auf
Gemeindeallmend der Gemeinderat zuständig ist. Die Verfahren dauern aufgrund
von Einsprachen und Rekursen oft ein bis zwei Jahre. Die Befürchtungen der
Bevölkerung werden ernst genommen und die Einsprachen werden entsprechend
sorgfältig behandelt. Gleichzeitig suchen die Netzbetreiber laufend nach neuen
Standorten, um ein leistungsfähiges Netz zu gewährleisten.
Zurzeit sind folgende Verfahren im Zusammenhang mit Einsprachen, resp. Rekursen gegen Mobilfunkantennen, denen der Gemeinderat bereits zugestimmt hat, hängig:
Sportplatz Grendelmatte
Bahnböschung Kilchgrundstrasse /
Esterliweg
Weilstrasse 24
Inzlingerstrasse 147
Aeussere Baselstrasse 255
Schopfgässli 8
Lörracherstrasse 152 (Änderung
bestehende Anlage)
Bahnhofstrasse 59 (Landi)
Folgende
Standorte, bzw. deren Aufrüstung wurden in den letzten beiden Jahren bewilligt.
Rüchligweg 65
Dörnliweg 28
Stettengrabenweg (Aufrüstung bestehende Anlage)
In den Neumatten 63
Im Niederholzboden 58
Wasserstelzenweg 1 (Aufrüstung bestehende Anlage)
Im Rahmen der
Behandlung der ordentlichen Baubegehren hat der Gemeinderat im Januar 2024 auch
zum geplanten Neubau einer Antennenanlage für die Mobilfunkkommunikation am
Gatternweg 15 zustimmend Stellung genommen. Sofern die Gesetze eingehalten
sind, kann das Bau- und Gewerbeinspektorat das Vorhaben bewilligen.
Eine Übersicht zu den Standorten und Perimeter der
Mobil- und Rundfunkantennen findet man im Geoportal auf https://map.geo.bs.ch unter Themen «Kommunikation».
Wie kann man
sich vor Strahlenbelastung schützen?
Die Schweiz
hat im Vergleich zu allen europäischen Ländern sehr tiefe Grenzwerte.
Im Alltag kommt
die grösste Strahlenbelastung aber nicht von Mobilfunk-Antennen, sondern vom Mobiltelefon.
Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie die Belastung von Mobilfunkstrahlung
reduzieren können:
Riehen, 1. Februar 2024
Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Hettich, Gemeinderat Tel. 079 302 51 47
Salome Leugger, Tel. 061 646 82 94