16. Dez 2010
„Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2011 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 37% und für die Vermögenssteuer auf 43% der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.“
Riehen, den 15. Dezember 2010
Im Namen des Einwohnerrats
Die Präsidentin: Salome Hofer
Der Sekretär: Andreas Schuppli
(Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2011)
Datum der Neuigkeit 16. Dez. 2010