18. Jun 2020
Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen
(Schulordnung)
Änderung vom 17. Juni 2020
Der Einwohnerrat der Einwohnergemeinde Riehen, auf Antrag des Gemeinderats,
beschliesst:
I.
Ordnung für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulordnung) vom 25. März 2009 [1])
(Stand 1. August 2019) wird wie folgt geändert:
§ 28a Abs. 1 (geändert)
1 Die §§ 20 Abs. 1, 21 und 22 sowie die §§ 24 bis 26 und 28 gelten auch für die Fachpersonen Logopädie und Psychomotorik.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung wird publiziert. Sie untersteht dem Referendum und tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Andreas Zappalà
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini
(Ablauf Referendumsfrist 19. Juli 2020)
[1]) RiE 411.600