Gemeindeschulen Bettingen und Riehen: bewährte Zusammenarbeit soll bestehen bleiben

16. Nov 2016

Die Gemeinde Riehen übernimmt per 1. Januar 2017 für insgesamt 66‘849‘000 Franken die Schulliegenschaften von der Stadt Basel. Die Gemeinde Bettingen wird ihr Schulhaus nach Abschluss des Erweiterungsbaus voraussichtlich 2019 kaufen.

Im Zusammenhang mit dem beschlossenen Kauf der Schulliegenschaften wurde der bestehende Schulvertrag Bettingen – Riehen überprüft. Der Schulvertrag regelt den gemeinsamen Betrieb, die Organisation und die Finanzierung der gemeinsamen Schulen Bettingen-Riehen.

Die Prüfung ergab, dass an der gemeinsamen Trägerschaft sowie am Betrieb der Gemeindeschulen Bettingen – Riehen festgehalten werden soll.

Da es sich beim Schulvertrag um einen interkommunalen rechtsetzenden Vertrag handelt, muss der geänderte Schulvertrag ausserdem von der Gemeindeversammlung Bettingen, vom Einwohnerrat Riehen sowie vom Regierungsrat genehmigt werden.

Was ist neu?

  • Die Gemeinden werden neu jeweils selbst für ihre Investitionen sowie für den baulichen und betrieblichen Unterhalt zuständig sein.
  • Für alle Schulliegenschaften in den beiden Gemeinden sollen für den baulichen und betrieblichen Unterhalt vergleichbare Standards angewendet werden. Dabei orientieren sich die Gemeinden an den kantonalen pädagogischen Konzepten und Raumstandards. Da die Gemeinden über die Investitionen und den Unterhalt für ihre Schulliegenschaften eigenständig entscheiden werden, ist hierzu inskünftig eine Koordination zwischen den beiden Gemeinden notwendig.
  • Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/2018 wird die ausserschulische Vermietung der Turnhallen und Aulas in Riehen über die Gemeinde Riehen erfolgen. Die betroffenen Vereine werden rechtzeitig über diese Änderung informiert.

Was bleibt?

  • Am effektiven Kostenteiler der Schulrechnung ändert sich nichts. Die Gesamtkosten der Gemeindeschulen werden wie bis anhin im Verhältnis der Anzahl Schülerinnen und Schüler und gemäss Wohnsitz auf die beiden Gemeinden verteilt.
  • Am Schulbetrieb ändert sich nichts. Die Lehrpersonen bleiben an ihren Schulstandorten angestellt.

Wie weiter?

Aufgrund der Wichtigkeit des Schulvertrags müssen alle notwendigen Änderungen des Schulvertrags der Gemeindeversammlung Bettingen und dem Einwohnerrat Riehen sowie dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zur Genehmigung vorgelegt werden.

Der Riehener Gemeinderat hat dem neuen Schulvertrag bereits am 1. November zugestimmt, der Bettinger Gemeinderat hat das Geschäft am 7. November 2016 einstimmig gutgeheissen. In der Folge wird der Vertrag dem Riehener Einwohnerrat am 23. November und der Bettinger Gemeindeversammlung am 13. Dezember 2016 zur Genehmigung vorgelegt. Schliesslich muss der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt seinen Segen dazu geben.

Weitere Auskünfte erteilen:
Silvia Schweizer, Gemeinderätin Riehen, Tel. 061 643 02 64
Christoph Bürgenmeier, Gemeinderat Riehen, Tel. 061 641 02 38
Belinda Cousin, Gemeinderätin Bettingen, belinda.cousin@bettingen.ch
Reto Hammer, Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilungsleiter Finanzen, Tel. 061 646 82 27
Ursula Meyerhofer, Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilungsleiterin Bildung und Familie, Tel. 061 646 82 47

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