Coronavirus: Der Gemeinderat Riehen erlässt ein Reglement über die Unterstützung von Riehener Unternehmen

29. Apr 2021

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. April 2021 ein Reglement über die Unterstützung von Riehener Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Härtefallreglement) erlassen. Damit ergänzt er die bestehenden COVID-19 Massnahmen für Riehener Unternehmen.

Mit einer Umfrage beim Riehener Gewerbe hat der Gemeinderat Riehen dieses Frühjahr evaluiert, wie die bisherigen COVID-19 Massnahmen von Bund, Kanton und Gemeinde sinnvoll ergänzt werden können. Daraus haben sich für den Gemeinderat zwei Bereiche ergeben, in welchen die Gemeinde wirkungsvoll zusätzliche Unterstützung leisten kann: Zum einen bei der Beratung zu bestehenden und sich laufend ändernden Unterstützungsmassnahmen; zum andern in den Fällen, in welchen ein Negativentscheid des Kantons vorliegt.

COVID-19-Anlaufstelle für Unternehmen

Zur niederschwelligen Beratung der Riehener Unternehmer im Bereich der COVID-19-Unterstützungsmassnahmen wird eine Anlaufstelle geschaffen. Die Beratung erfolgt mündlich und unkompliziert zu festen Zeiten. Sie richtet sich einerseits an Unternehmen, welche akut in ihrer Existenz bedroht sind. Hier soll abgeklärt werden, ob die Möglichkeit besteht, mit einem kommunalen Härtefallbeitrag den Weiterbestand des Unternehmens zu sichern. Andererseits soll eine Erstberatung im Sinne einer Triage zu den bestehenden Massnahmen von Bund und Kantonen erfolgen. Für die konkrete Gesuchseinreichung werden die Unternehmen dann an die zuständigen Stellen verwiesen.

Die Anlaufstelle ist jeweils am Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar (Tel.: 061 646 82 01). Beim telefonischen Erstkontakt wird abgeklärt, ob ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort stattfinden soll. Diese Beratungsgespräche finden jeweils Montagvormittag von 09.00 bis 12.00 Uhr statt und dauern maximal 30 Minuten.

Kommunale Härtefallbeiträge
Insbesondere bei Klein- und Kleinstunternehmen kann unter Umständen bereits mit verhältnismässig geringen Beiträgen der Weiterbestand in der aktuell angespannten Lage gesichert werden. Die Gemeinde leistet deshalb subsidiär zum Kanton einen Härtefallbeitrag. Voraussetzung um Unterstützungsleistungen der Gemeinde zu erhalten ist, dass ein Negativentscheid des Kantons vorliegt. Auch wenn sich zeigen sollte, dass diese Voraussetzungen nur bei wenigen Unternehmen erfüllt sind, ist der Gemeinderat Riehen überzeugt, dass damit trotzdem ein wirkungsvoller Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Riehener Unternehmerlandschaft geleistet werden kann. Für Härtefallbeiträge werden Mittel von CHF 200’000 zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall kann maximal ein Betrag von CHF 20'000 ausgerichtet werden.

Riehen, 29. April 2021

Weitere Auskünfte erteilen:

Reto Hammer


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