Im Zuge der Gemeindereform und der Einführung des neuen Steuerungsmodells Riehen (NSR) wurde die Finanzhaushaltsordnung (FhO) vollständig revidiert. Neu ist in § 13 FhO eine systematische Aufgabenüberprüfung verankert.
Im Zuge der Gemeindereform und der Einführung des neuen Steuerungsmodells Riehen (NSR) wurde die Finanzhaushaltsordnung (FhO) vollständig überarbeitet. Neu ist in § 13 FhO eine systematische Aufgabenüberprüfung verankert. Demnach legt der Gemeinderat im Rahmen der Legislaturziele fest, welche Aufgaben hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, Wirksamkeit, Effizienz und finanziellen Tragbarkeit überprüft werden. Vorgesehen ist, dass innerhalb von zwei Legislaturperioden sämtliche Aufgaben der Gemeinde überprüft werden. Die Ergebnisse sowie allfällige Massnahmen werden dem Einwohnerrat zur Kenntnis gebracht.
Der Gemeinderat hat Ende 2024/Anfang 2025 hingegen angekündigt, eine generelle Aufgabenüberprüfung (GAP26) im Jahr 2026 über die ganze Organisation hinweg durchzuführen. Sie ergänzt die beschlossenen Sofortmassnahmen und die finanzpolitischen Massnahmen und trägt zur Entlastung des Gemeindehaushalts angesichts des strukturellen Defizits bei.
Die GAP26 erfolgt in fünf Phasen:
Weitere Details zum Vorgehen sind dem «Grobkonzept» zu entnehmen. Dieses wurde nach dem Austausch mit Finanzkommission (FiKo) durch den Gemeinderat am 9. Dezember 2025 verabschiedet.
Jens van der Meer
Verwaltungsleiter
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