Wahl / Abstimmung vom 07.03.2021

07. Mär 2021

Sonntag, 07. März 2021

Eidgenössisch

Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt,dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.

Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Der Gegenvorschlag sieht zudem Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Er kann nur in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)

Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID über-lässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend. Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallen wie bei jedem Identifizierungsverfahren persönliche Daten an. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz noch strenger als üblich.

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Das Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen Schweizer Güter zollfrei nach Indonesien exportiert werden können. Es bringt Schweizer Unternehmen auf dem wachsenden indonesischen Markt in eine mindestens gleich gute Ausgangslage wie ihre ausländische Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweiz die Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrarprodukte hingegen baut sie die Zölle nur teilweise ab, dies zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Indonesien und die Schweiz verpflichten sich zu einem Handel, der mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht. Für den Import von indonesischem Palmöl sieht das Abkommen für eine beschränkte Menge gewisse Zollreduktionen vor. Wer Palmöl zu diesen Bedingungen importieren will, muss nachweisen, dass es unter Einhaltung der vereinbarten Umwelt- und Sozialauflagen produziert wurde.

Kommunal

Volksabstimmung über die vom Einwohnerrat beschlossene Kinderbeitragsordnung vom 27. Mai 2020 als Ausformulierung der Initiative "Familien entlasten: Für ein kinderfreundliches Riehen"

Am 6. November 2018 ist die unformulierte Volksinitiative «Familien entlasten: Für ein kinderfreundliches Riehen» mit 1‘044 Unterschriften eingereicht und das Zustandekommen publiziert worden.

Die Initiative will alle in Riehen wohnhaften Familien mit Kindern durch die Ausrichtung eines Kinderbonus von 300 Franken pro Kind und Jahr entlasten. Der Kinderbonus soll nicht ausgerichtet werden, wenn die Familie ein steuerbares Einkommen von über 150‘000 Franken aufweist.Da die Gemeinde Riehen steuerrechtlich an die Gesetzgebung des Kantons gebunden ist, hat der Einwohnerrat Riehen in Ausformulierung der Volksinitiative am 27. Mai 2020 eine vom Steuerrecht losgelöste Kinderbeitragsordnung erlassen müssen. Damit hat er die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen, auf deren Basis die Gemeinde Riehen Kinderbeiträge ausrichten darf, um Familien zu entlasten.

Die Kinderbeitragsordnung

  • definiert die Höhe des Kinderbeitrags,
  • besagt, wer anspruchsberechtigt ist und wer nicht und
  • beschreibt das Verfahren.

Resultate Gemeinde Riehen:
Stimmbeteiligung: 61.77%
2'201 JA (28.47%)
5'531 NEIN (71.53%)

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen