Der Verwaltungsleiter leitet die Gemeindeverwaltung. Er ist direkter Vorgesetzter der sieben Abteilungsleitenden einerseits (Bildung und Familie, Finanzen, Gesundheit und Soziales, Kultur, Freizeit und Sport, Immobilien, Raumentwicklung und Infrastruktur, Werkdienste). Zugleich steht er den Leitungen von vier Stabsstellen vor (Personal, Controlling, Projekte, Informatik und Dokumentationsstelle sowie Integrale Sicherheit). Der Verwaltungsleiter selber ist dem Gemeinderat unterstellt.
Als Gesamtverantwortlicher bildet er eine Klammer um die Aktivitäten und Projekte der Abteilungen, damit die zahlreichen Arbeiten und Dienstleistungen koordiniert, entsprechend den politischen Vorgaben und in der verlangten Qualität erbracht werden. Er stellt sicher, dass die Abteilungsleitenden die Organisation ihrer Abteilungen zweckmässig festlegen und er definiert allgemein gültige Vorgaben und Standards (interne Richtlinien und Weisungen).
Als Führungsgefässe leitet er die Geschäftsleitung (GL) und die Erweiterte Geschäftsleitung (EGL).