Unterschriftenbeglaubigung
Wir bescheinigen Unterschriften für Privatpersonen. Die Unterschriftsbeglaubigung enthält Vorname, Name und Wohnsitz der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird.
Mit der Beglaubigung der Unterschrift wird nur die Echtheit der Unterschrift, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts bestätigt.
Eine Unterschrift kann grundsätzlich nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson im Kundenzentrum zu Papier gebracht wird, oder die Person bestätigt, dass die vorliegende Unterschrift von ihr stamme.
Es muss ein gültiger Pass oder eine gültige Identitätskarte vorgelegt werden.
Kosten
CHF 10.00
Beglaubigte Kopie
Gegenstand der Beglaubigung ist die textliche oder graphische Übereinstimmung des Dokuments mit dem Original. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Auf dem Original muss zwingend ein Originalstempel plus Originalunterschrift vorhanden sein.
Kosten
CHF 14.00 für das erste Blatt und CHF 4.00 für jede weitere Seite
Erstellen von Fotokopien CHF 2.00 pro Seite