Bürgersaal im Gemeindehaus

Der Bürgersaal im Gemeindehaus an der Wettsteinstrasse 1 in Riehen ist ideal für Versammlungen und Bankette. Der Saal steht in erster Linie der Gemeinde Riehen zur Verfügung und kann von Vereinen und Institutionen für Anlässe wie Generalversammlungen, kleinere Theatervorführungen etc. genutzt werden. Hochzeiten, private Geburtstage etc. können jedoch nicht berücksichtigt werden.

Der Saal verfügt über ausgezeichnete Akustik einer Hauptbühne oder einer mobilen Bühne. Film oder Bild-Präsentationen können mit Beamer gezeigt werden. Eine Mikrofonanlage mit diversen Installationsmöglichkeiten ist ebenfalls vorhanden. Das Foyer verfügt über eine Küchenkombination mit zwei Kühlschränken sowie einen Industrie-Geschirrspüler. Somit lässt sich ein Apéro oder ein Catering-Anlass mit Nachtessen ebenfalls sehr gut durchführen. Zudem hat es noch einen grossen Empfangsbereich, die Eingangshalle zur Verwaltung und zum Saal respektive Foyer Trakt hin. Die Räumlichkeiten lassen sich durch zwei beliebig verstellbare Schiebeelemente öffnen. Somit ergibt sich ein großartiges Gesamtbild durch alle Räumlichkeiten.

Grösse: ca. 300 m 2
Konzert: bis zu 220 Personen
Lange Tafeln: bis zu 160 Personen
Infrastruktur: Saal mit Bühne, Foyer, Toiletten, Garderobe
Parkplätze: Dorfzentrum, Bahnhof Riehen Dorf, Parkhaus im Zentrum
ÖV: Tram Nr.6 Haltestelle Riehen Dorf oder S-Bahn
Saal, Foyer: Rollstuhlgängig (exkl. Toiletten)

Rahmenbedingungen

  • Der Bürgersaal ist in erster Linie der Gemeindeverwaltung Riehen, sowie Riehener Vereinen und Institutionen vorbehalten
  • Buchungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich
  • Es können maximal 5 Tage am Stück gebucht werden
  • Politische und religiöse Anlässe mit öffentlichem Charakter sind untersagt
  • Veranstaltungen mit anstössigen Inhalten sind verboten
  • Vermietung gemäss Nutzungsordnung Bürgersaal

Bewilligung
Für die Nutzung des Bürgersaals ist eine Bewilligung nötig. Das Mietgesuch ist möglichst frühzeitig, mindestens einen Monat vor dem Anlass, bei der Saal- und Anlassbewirtschaftung einzureichen. Es muss Angaben über die Art und die Durchführung der Veranstaltung sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen enthalten. Die Saal- und Anlassbewirtschaftung kann zur Behandlung der Anfrage weitere Angaben und Unterlagen verlangen.

Bei der Prüfung von Mietanfragen behält sich die Gemeinde Riehen das Recht vor, aufgrund der begrenzten Ressourcen auch Anfragen abzulehnen, die den obigen Kriterien entsprechen.

Sobald Sie den Termin für Ihren geplanten Anlass haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die Verfügbarkeit des Saals zu prüfen.

Kontakt Saalmiete

Gemeindeverwaltung Riehen
Kundenzentrum
Saal- und Anlassbewirtschaftung
Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen

E-Mail
061 646 82 28

Formular Mietgesuch
Parkieren in Riehen
Reglement betreffend die Nutzung des Bürgersaals (SG RiE 681.200)
Kundenzentrum
Räume und Turnhallen zum Mieten

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