Der Bürgersaal im Gemeindehaus an
der Wettsteinstrasse 1 in Riehen ist ideal für Versammlungen und Bankette. Der
Saal steht in erster Linie der Gemeinde Riehen zur Verfügung und kann von
Vereinen und Institutionen für Anlässe wie Generalversammlungen, kleinere
Theatervorführungen etc. genutzt werden. Hochzeiten, private Geburtstage etc.
können jedoch nicht berücksichtigt werden.
Der Saal verfügt über ausgezeichnete
Akustik einer Hauptbühne oder einer mobilen Bühne. Film oder
Bild-Präsentationen können mit Beamer gezeigt werden. Eine Mikrofonanlage mit
diversen Installationsmöglichkeiten ist ebenfalls vorhanden. Das Foyer verfügt
über eine Küchenkombination mit zwei Kühlschränken sowie einen
Industrie-Geschirrspüler. Somit lässt sich ein Apéro oder ein Catering-Anlass
mit Nachtessen ebenfalls sehr gut durchführen. Zudem hat es noch einen grossen
Empfangsbereich, die Eingangshalle zur Verwaltung und zum Saal respektive Foyer
Trakt hin. Die Räumlichkeiten lassen sich durch zwei beliebig verstellbare
Schiebeelemente öffnen. Somit ergibt sich ein großartiges Gesamtbild durch alle
Räumlichkeiten.
Grösse: ca. 300 m 2
Konzert: bis zu 220
Personen
Lange Tafeln: bis zu 160
Personen
Infrastruktur: Saal mit
Bühne, Foyer, Toiletten, Garderobe
Parkplätze: Dorfzentrum,
Bahnhof Riehen Dorf, Parkhaus im Zentrum
ÖV: Tram
Nr.6 Haltestelle Riehen Dorf oder S-Bahn
Saal, Foyer: Rollstuhlgängig (exkl. Toiletten)
Rahmenbedingungen
- Der
Bürgersaal ist in erster Linie der Gemeindeverwaltung Riehen, sowie Riehener Vereinen und
Institutionen vorbehalten
- Buchungen
sind maximal ein Jahr im Voraus möglich
- Es
können maximal 5 Tage am Stück gebucht werden
- Politische
und religiöse Anlässe mit öffentlichem Charakter sind untersagt
- Veranstaltungen
mit anstössigen Inhalten sind verboten
- Vermietung gemäss Nutzungsordnung Bürgersaal
Bewilligung
Für die Nutzung des Bürgersaals ist
eine Bewilligung nötig. Das Mietgesuch ist möglichst frühzeitig, mindestens
einen Monat vor dem Anlass, bei der Saal- und Anlassbewirtschaftung
einzureichen. Es muss Angaben über die Art und die Durchführung der
Veranstaltung sowie die Anzahl der teilnehmenden Personen enthalten. Die Saal-
und Anlassbewirtschaftung kann zur Behandlung der Anfrage weitere Angaben und
Unterlagen verlangen.
Bei der Prüfung von Mietanfragen
behält sich die Gemeinde Riehen das Recht vor, aufgrund der begrenzten
Ressourcen auch Anfragen abzulehnen, die den obigen Kriterien entsprechen.
Sobald Sie den Termin für Ihren
geplanten Anlass haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um
die Verfügbarkeit des Saals zu prüfen.