Die
Sozialhilfe Riehen führt seit 1999 ein Arbeitsintegrationsprogramm (AIP). Es
zielt darauf ab, Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger beim Wiedereinstieg in
den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die teilnehmenden Personen erhalten
nach einem kurzen Schnuppereinsatz einen befristeten Arbeitsvertrag und
arbeiten in den Bereichen Garten, Reinigung, Betriebsunterhalt oder im
Gastrobereich. Durch individuelle Begleitung, praxisnahe Arbeitseinsätze und
gezielte Förderung sollen fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen
gestärkt werden. Ziel ist es, die Teilnehmenden nachhaltig in den ersten
Arbeitsmarkt oder in weiterführende Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote zu
integrieren.
Die
gesetzliche Grundlage für das Arbeitsintegrationsprogramm ergibt sich aus dem
kantonalen Sozialhilfegesetz: Gemäss § 2 Abs. 2 Sozialhilfegesetz Basel-Stadt
fördert die Sozialhilfe die Möglichkeiten zur Selbsthilfe mit dem Ziel der
beruflichen Integration. Sie vermittelt und ermöglicht den Zugang zu Angeboten,
die diesem Ziel dienen. Die Sozialhilfe bietet unterstützten Personen
Massnahmen zur beruflichen Eingliederung an und schafft dafür geeignete
Instrumente. Diese Angebote können alle zweckgerichteten Arten von Tätigkeiten,
Schulungen und Weiterbildungen umfassen (§ 13 Abs. 1+2 Sozialhilfegesetz
Basel-Stadt).
Im
Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans der Gemeinde Riehen (AFP) werden Ziele
gesetzt, die einmal jährlich im Jahresbericht ausgewertet werden. In den
letzten Jahren konnte das Arbeitsintegrationsprogramm Riehen mehrere Personen
erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren und ihnen damit wieder eine
berufliche Perspektive ermöglichen.
Zuweisungsstellen für das Arbeitsintegrationsprogramm der Gemeinde Riehen sind: