Arbeitsintegrationsprogramm

Die Sozialhilfe Riehen führt seit 1999 ein Arbeitsintegrationsprogramm (AIP). Es zielt darauf ab, Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger beim Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die teilnehmenden Personen erhalten nach einem kurzen Schnuppereinsatz einen befristeten Arbeitsvertrag und arbeiten in den Bereichen Garten, Reinigung, Betriebsunterhalt oder im Gastrobereich. Durch individuelle Begleitung, praxisnahe Arbeitseinsätze und gezielte Förderung sollen fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen gestärkt werden. Ziel ist es, die Teilnehmenden nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt oder in weiterführende Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote zu integrieren.

Die gesetzliche Grundlage für das Arbeitsintegrationsprogramm ergibt sich aus dem kantonalen Sozialhilfegesetz: Gemäss § 2 Abs. 2 Sozialhilfegesetz Basel-Stadt fördert die Sozialhilfe die Möglichkeiten zur Selbsthilfe mit dem Ziel der beruflichen Integration. Sie vermittelt und ermöglicht den Zugang zu Angeboten, die diesem Ziel dienen. Die Sozialhilfe bietet unterstützten Personen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung an und schafft dafür geeignete Instrumente. Diese Angebote können alle zweckgerichteten Arten von Tätigkeiten, Schulungen und Weiterbildungen umfassen (§ 13 Abs. 1+2 Sozialhilfegesetz Basel-Stadt).

Im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans der Gemeinde Riehen (AFP) werden Ziele gesetzt, die einmal jährlich im Jahresbericht ausgewertet werden. In den letzten Jahren konnte das Arbeitsintegrationsprogramm Riehen mehrere Personen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren und ihnen damit wieder eine berufliche Perspektive ermöglichen.

Leiter Arbeitsintegrationsprogramm

Sayer Simon
Bereichsleiter Sozialhilfe und Soziale Dienste
Telefon: 061 646 81 35

Adresse

Kirchstrasse 21
4125 Riehen

061 646 82 74


Zuweisungsstellen für das Arbeitsintegrationsprogramm der Gemeinde Riehen sind:

Gesundheit und Soziales
Sozialhilfe Riehen
Arbeitslosigkeit
Sozialberatungsstellen
Soziale Leistungen / Dienstleistungen

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