Anspruch auf Elterntarifermässigung
Anspruch auf die von der Gemeinde Riehen gewährte Elterntarifermässigung an der Musikschule Riehen und der Musikschule ton in ton haben alle Familien/Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz in Riehen, die vom Amt für Sozialbeiträge Basel Stadt eine Krankenkassenprämienvergünstigung erhalten oder von der Sozialhilfe Riehen Sozialleistungen beziehen.
Die Elterntarifermässigung wird je Kind für ein Instrumentalfach und/oder ein Gruppenangebot der jeweiligen Musikschule gewährt.
Höhe der Elterntarifermässigung
Für Familien/Erziehungsberechtigte mit Sozialhilfeleistungen oder Ergänzungsleistungen 60%
Antrag und Dauer der Elterntarifermässigung
Die Elterntarifermässigung ist bei den Musikschulen unter Beachtung der jeweiligen Fristsetzungen zu beantragen. Ein Gesuchs-Formular ist bei den Musikschulen erhältlich. Die Elterntarifermässigung wird für die Dauer eines Schuljahres gewährt und muss für das folgende Schuljahr erneut beantragt werden.
Dem Gesuch muss eine aktuelle Kopie der Verfügung des Amts für Sozialbeiträge zur Krankenkassenprämienvergünstigung oder eine aktuelle Bestätigung der Sozialhilfe Riehen über den Bezug von Sozialleistungen beigefügt werden.
Die Ermässigung des Elternrarifs erlischt, wenn keine Krankenkassenprämienvergünstigung mehr gewährt oder keine Sozialhilfe mehr bezogen wird.
Reglement betreffend die Ermässigung der Elterntarife für denausserschulischen Musikunterricht in Riehen (REEMu) vom 12.12.2023