Musikunterricht und Musikschulen

Marimba Schlägel der Musikschule SMEH

Musikschulen und Musikvereine bieten Riehener Kindern und Jugendlichen ein breitgefächertes Angebot an ausserschulischem Musikunterricht.

Detaillierte Informationen zu den vielfältigen Angeboten finden Sie auf unserer Webseite 
www.musikunterricht-riehen.ch

Rieche-n isch Musig in unsere Ohre

Rieche isch Musig in unsere Ohre

Zu ihrem 40. Geburtstag hat die Musikschule der Gemeinde Riehen im Jahr 2022 ein besonderes Geschenk gemacht: Ein Lied von Andrew Bond, "Rieche isch Musig in unsere Ohre".

Link zu Partitur und Text

Riechemer Lied
Riechemer Lied (Karaoke Version)

Kontakt:

Hauri Julia Natalie
Fachverantwortliche Bereich Entwicklung
Telefon: 061 646 82 96

Musikschulen und Vereine

Musikschule Riehen
Link zur Musikschule Riehen

Musikschule Riehen

ton in ton musikschule für kinder und erwachsene
Link zu ton in ton

ton in ton musikschule für kinder und erwachsene

Schlagzeug- und Marimba-Schule Edith Habraken (SMEH)
Link zur SMEH

Schlagzeug- und Marimba-Schule Edith Habraken (SMEH)

PRISMA-Schulen / Musikschule
Link zur PRISMA Musikschule

PRISMA-Schulen / Musikschule

Posaunenchor CVJM Riehen
Link zum Posaunenchor

Posaunenchor CVJM Riehen

Jugendmusikverein Riehen
Link zum Jugendmusikverein

Jugendmusikverein Riehen

Ausserdem können Sie Musikunterricht bei freiberuflich tätigen Musiklehrerinnen und Musiklehrern des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV besuchen.

Information zur Ermässigung des Elterntarifs an der Musikschule Riehen und der Musikschule ton in ton

Anspruch auf Elterntarifermässigung
Anspruch auf die von der Gemeinde Riehen gewährte Elterntarifermässigung an der Musikschule Riehen und der Musikschule ton in ton haben alle Familien/Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz in Riehen, die vom Amt für Sozialbeiträge Basel Stadt eine Krankenkassenprämienvergünstigung erhalten oder von der Sozialhilfe Riehen Sozialleistungen beziehen.

Die Elterntarifermässigung wird je Kind für ein Instrumentalfach und/oder ein Gruppenangebot der jeweiligen Musikschule gewährt.

Höhe der Elterntarifermässigung
Für Familien/Erziehungsberechtigte mit Sozialhilfeleistungen oder Ergänzungsleistungen 60%

Für Familien/Erziehungsberechtigte mit einer Krankenkassenprämienvergünstigung der

Einkommensgruppen 01 – 03

60%

Einkommensgruppen 04 – 06

50%

Einkommensgruppen 07 – 09

40%

Einkommensgruppen 10 – 12

32%

Einkommensgruppen 13 – 15

24%

Einkommensgruppen 16 – 18

16%

Einkommensgruppen 19 – 22

 8%


Antrag und Dauer der Elterntarifermässigung
Die Elterntarifermässigung ist bei den Musikschulen unter Beachtung der jeweiligen Fristsetzungen zu beantragen. Ein Gesuchs-Formular ist bei den Musikschulen erhältlich. Die Elterntarifermässigung wird für die Dauer eines Schuljahres gewährt und muss für das folgende Schuljahr erneut beantragt werden.

Dem Gesuch muss eine aktuelle Kopie der Verfügung des Amts für Sozialbeiträge zur Krankenkassenprämienvergünstigung oder eine aktuelle Bestätigung der Sozialhilfe Riehen über den Bezug von Sozialleistungen beigefügt werden.

Die Ermässigung des Elternrarifs erlischt, wenn keine Krankenkassenprämienvergünstigung mehr gewährt oder keine Sozialhilfe mehr bezogen wird.

Reglement betreffend die Ermässigung der Elterntarife für denausserschulischen Musikunterricht in Riehen (REEMu) vom 12.12.2023

Website des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV
Informationen zum Programm "Jugend und Musik" (Bundesamt für Kultur)
Bildung und Familie
Entwicklung Gemeindeschulen
Gemeindeschulen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen