Steuerfuss

Während für die Einwohner der Stadt Basel keine separate Erhebung von kantonalen und Gemeindesteuern stattfindet, setzen sich die Steuern für Riehen Einwohner aus kantonalen und Gemeindesteuern zusammen.

Für Riehener Steuerpflichtige splitten sich Kantons- und Gemeindesteuer gemäss kantonalem Steuergesetz wie folgt auf:

Kanton

Gemeinde

Einkommenssteuer (ab 2017)

50%

50%

Vermögenssteuer (ab 2017)

50%

50%

Die Gemeinde Riehen erhebt jedoch nicht den vollen Gemeindeanteil von 50%. Der Einwohnerrat legt jährlich den zu erhebenden Steuerfuss nach Bedarf neu fest. Bezogen auf die volle Steuer beläuft sich der Steuerfuss für die verschiedenen Steuerarten auf:

Einkommenssteuer

Vermögenssteuer

Steuerperiode 2022

40.0%

46%

Steuerperiode 2023

40.0%

46%

Die fehlenden Prozente entsprechen somit der Steuereinsparung, von welcher in Riehen steuerpflichtige Personen profitieren.

Zur Abschätzung der voraussichtlichen Steuerbelastung steht Ihnen auch der Online Steuerrechner zur Verfügung.

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