Kanalisationsbewilligung

Das Kanalisationsbewilligungsverfahren umfasst die Haus- und Grundstücksentwässserung inklusive der Versickerung von Regenwasser. Es gibt grundsätzlich zwei Verfahren. Eines für Neu- und Umbauten und eines bei Anpassungen der Entwässerungsanlagen mit geringfügigen baulichen Änderungen.

Neu- und Umbauten
Für die Installation der Entwässerungsanlagen (Abwasserleitungen, Pumpensümpfe, Abscheideanlagen, Versickerungen etc.) ist eine Bewilligung der Gemeindeverwaltung Riehen notwendig. Zur Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens werden die Entwässerungsauflagen als integrierender Bestandteil in der Baubewilligung vorgenommen. Die Eingabe des Baugesuches, mit allen erforderlichen Formularen und Plänen, erfolgt beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt. Für Fragen im Zusammenhang mit den Entwässerungsanlagen gibt die Gemeindeverwaltung Riehen Fachstelle Liegenschaftsentwässerung Auskunft.

Anpassungen der Entwässerungsanlagen mit geringfügigen baulichen Änderungen
Bei Massnahmen, die lediglich geringfügige bauliche Änderungen oder ausschliesslich Anpassungen der Entwässerungsanlagen bedingen (inkl. Ein- und Umbau von Abwasservorbehandlungsanlagen), ist nur eine Kanalisationsbewilligung bei der Gemeindeverwaltung Riehen Fachstelle Liegenschaftsentwässerung einzuholen. In Zweifelsfällen gibt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt über die korrekte Abwicklung des Bewilligungsverfahrens Auskunft.

Anpassungen der Entwässerungsanlagen mit baulichen Änderungen für industrielle oder gewerbliche Nutzungen sowie private Schwimmbäder
Bauliche Massnahmen an Entwässerungsanlagen für industrielle und gewerbliche Abwässer sowie für Abfälle und private Schwimmbäder bedingen das kantonale «Formular 1.5 Industrielle und gewerbliche Abwässer sowie Abfälle». Dieses ist ausgefüllt mit dem Kanalisationsbegehren an die Gemeinde Riehen einzureichen.

Sanierung und Erstellung von neuen Grundstücksanschlussleitungen (inkl. Stutzen)
Die Liste und das Reglement geeigneter Unternehmer GAL-Sanierung ist auf der Homepage des kantonalen Tiefbauamtes zu finden:
Direktlink Liste der zugelassen Unternehmen
Direktlink Reglement für die Liste der geeigneten Unternehmen

Kontakt:

Dennler Markus
Mitarbeiter Liegenschaftsentwässerung
Telefon: 061 646 82 75

Bauinspektorat Basel-Stadt
Amt für Umwelt und Energie - Informationen zum Abwasser
Amt für Umwelt und Energie - Formulare und Merkblätter aus dem Bereich Gewässer und Boden
Tiefbauamt - Normen und Richtlinien zur Haus- und Grundstücksentwässerung
Tiefbauamt - Standards und Vorlagen für den Tiefbau in Basel
Grundstückentwässerung
Raumentwicklung und Infrastruktur
Wasser
Bauen
Bewilligungen

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