Die Gemeinde kann zur Förderung der Siedlungsqualität Beiträge an Private zur Durchführung von Architekturwettbewerben sprechen.
In der Regel ist dafür die Durchführung eines Studienauftrags oder Architekturwettbewerbs gemäss SIA unter Einsitznahme mindestens eines Gemeindevertreters in die Jury erforderlich. Zudem ist der Beitrag an die Realisierung des Siegerprojekts gekoppelt. Als Beitrag kann ein Drittel der Verfahrenskosten bewilligt werden, maximal CHF 60‘000.
Voraussetzung dafür ist ein hinreichendes öffentliches Interesse an der Durchführung eines qualitativen Wettbewerbs. Bei grösseren, im Siedlungsgefüge wichtigen Parzellen kann es sinnvoll sein, auf eine erhöhte Qualität der Bebauung hinzuwirken. In diesen Fällen ist es möglich, zulasten des Mehrwertabgabefonds einen Beitrag an ein Varianzverfahren (z. B. Architekturwettbewerb, Testplanungsverfahren) für die Bebauung privater Parzellen zu sprechen.
Grundsätzlich stellt die Ortsbildkommission die Qualität der Bebauung sicher, indem sie im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die gute Gesamtwirkung eines Bauvorhabens prüft.