Die Gemeinde erstellt für das zur Bauzone ausgeschiedene Land ein Erschliessungsprogramm. In diesem Programm wird verbindlich aufgelistet, wann welche Strasse erstellt wird. Ein solches Programm bietet der Grundeigentümerschaft Transparenz über den Zeitpunkt der Erschliessung des betreffenden Grundstücks.
Es gibt in der Gemeinde Riehen noch etwa 20 Strassen oder Strassenabschnitte, welche nicht gemäss den gesetzlichen Grundlagen erstellt worden sind. Es handelt sich dabei in der Regel um frühere Allmendwege (Feldwege), welche damals zur Bebauung freigegeben werden konnten und eine „fahrbare“ Verbindung zu den angrenzenden Grundstücken ermöglichte. Damit diese Strassen gesetzeskonform erstellt werden, hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Verzeichnis der altrechtlich zur Bebauung freigegebenen Allmendwege zu erstellen. Dieses Verzeichnis wurde vom Gemeinderat am 26. Januar 2010 genehmigt und gleichzeitig ist das Erschliessungsprogramm dazu beschlossen worden. Das Erschliessungsprogramm zeigt nun auf, bis wann diese ehemaligen Allmendwege als gesetzmässige Erschliessungsstrassen angelegt sein werden.
Jede Erschliessung führt zu einer Wertsteigerung des Grundstücks. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, die Kosten der Erschliessung, zumindest teilweise, auf die private Grundeigentümerschaft zu verteilen und nicht ausschliesslich über Steuergelder zu finanzieren.