Liegenschaftserschliessung

Liegenschaftserschliessung

Damit auf einem Grundstück in der Bauzone gebaut werden kann, müssen vor Baubeginn verschiedene Anforderungen erfüllt sein. Es braucht Strassen , Wasser- (Trinkwasser), Energie- und Abwasseranschlüsse.

Für die Erschliessung der Grundstücke in der Bauzone ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Für Grundstücke, welche über eine Kantonsstrasse erschlossen werden, ist jedoch der Kanton zuständig. Zur Erschliessung gehören Strassen, welche zum Beispiel die Zufahrt für Notfälle (Feuerwehr, Sanität etc.) sicher stellen. Es braucht Anschlüsse für Frischwasser und Energie. Schliesslich muss das Schmutzwasser aus Küche, Bad und WC abgeleitet werden, was einen Anschluss an die Kanalisation notwendig macht.

In der heutigen Zeit sind Kommunikationsmittel wie Telefon TV/Radio und Internet nicht mehr wegzudenken. Dies bedingt einen Anschluss an eines der Kommunikationsnetze.
Der Kanton sorgt schliesslich für die wichtigsten Strassenverbindungen sowie für die zur Grundstückerschliessung notwendige Wasser- und Energieversorgung, welche durch die Industriellen Werke Basel (IWB) übernommen werden.

Erschliessungsprogramme

Die Gemeinde erstellt für das zur Bauzone ausgeschiedene Land ein Erschliessungsprogramm. In diesem Programm wird verbindlich aufgelistet, wann welche Strasse erstellt wird. Ein solches Programm bietet der Grundeigentümerschaft Transparenz über den Zeitpunkt der Erschliessung des betreffenden Grundstücks.

Es gibt in der Gemeinde Riehen noch etwa 20 Strassen oder Strassenabschnitte, welche nicht gemäss den gesetzlichen Grundlagen erstellt worden sind. Es handelt sich dabei in der Regel um frühere Allmendwege (Feldwege), welche damals zur Bebauung freigegeben werden konnten und eine „fahrbare“ Verbindung zu den angrenzenden Grundstücken ermöglichte. Damit diese Strassen gesetzeskonform erstellt werden, hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Verzeichnis der altrechtlich zur Bebauung freigegebenen Allmendwege zu erstellen. Dieses Verzeichnis wurde vom Gemeinderat am 26. Januar 2010 genehmigt und gleichzeitig ist das Erschliessungsprogramm dazu beschlossen worden. Das Erschliessungsprogramm zeigt nun auf, bis wann diese ehemaligen Allmendwege als gesetzmässige Erschliessungsstrassen angelegt sein werden.

Jede Erschliessung führt zu einer Wertsteigerung des Grundstücks. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, die Kosten der Erschliessung, zumindest teilweise, auf die private Grundeigentümerschaft zu verteilen und nicht ausschliesslich über Steuergelder zu finanzieren.

Anschluss an die Kanalisation

Anschluss an die Kanalisation

Auf jedem Grundstück entsteht Abwasser in Form von Regen- und Schmutzwasser. Das Abwassersystem sorgt dafür, dass diese Abwässer durch Rohrsysteme und Pumpen bis zur Kläranlage befördert werden.

Alle Liegenschaften müssen mit einer eigenen Anschlussleitung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sein.

Für einen Kanalisationsanschluss muss bei der Gemeinde ein Anschlussgesuch (Kanalisationsbegehren) eingereicht werden . Dieses kann auch im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erfolgen. In diesem Fall ist die Kanalisationsbewilligung ein integrierender Bestandteil der Baubewilligung. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, kann das verschmutzte Abwasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Welche Gebiete an eine öffentliche Kanalisation anzuschliessen sind, ergibt sich auch aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP).

Der Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation erfolgt in der Regel direkt über die eigene Liegenschaft. Wo dies nicht möglich ist und fremde Grundstücke beansprucht werden, müssen die Rechte und Pflichten aller beteiligten Grundeigentümerinnen und -eigentümer vor Baubeginn privatrechtlich geregelt werden. Solche grundbuchlichen Einträge können nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde wieder gelöscht oder geändert werden.

Weitere Informationen zum Anschluss an eine öffentliche Kanalisation erhalten Sie auf der Seite Kanalisationsbewilligung.

Kontakt:

Dennler Markus
Mitarbeiter Liegenschaftsentwässerung
Telefon: 061 646 82 75


Anschluss für Strom, Gas, Wasser (IWB)

Im ganzen Kanton Basel Stadt - also auch in Riehen - wird die Versorgung mit Energie und Trinkwasser durch die Industirellen Werke Basel (IWB) sichergestellt. Für die Fernwärme in Riehen ist dies der Wärmeverbund Riehen AG, welcher breits über 300 Liegenschaften mit Wärme versorgt.

IWB - Industrielle Werke Basel
Margarethenstrasse 40
4002 Basel
Telefon: 061 275 51 11
E-Mail: nfwbch
www.iwb.ch


Die IWB sorgt rund um die Uhr und das ganze Jahr für eine reibungslose Versorgung mit Energie und Trinkwasser. Für einen Anschluss Ihrer Liegenschaft wenden Sie sich bitte direkt an die IWB.

Sind Sie an einem Anschluss an den Wärmeverbund interessiert, wenden Sie sich bitte direkt an den Wärmeverbund Riehen AG.

Störungsmeldungen:
Stromunterbruch, Wasserleck oder Gasgeruch, Störungen im Wärmenetz?
In diesen Fällen wählen Sie:
Telefon: 0800 400 800

Hier können Sie 365 Tage im Jahr rund um die Uhr Hilfe anfordern. Der Anruf auf diese Nummer ist kostenfrei. Sie dient ausschliesslich den Störungsmeldungen. Für Auskünfte und Beratungen wählen Sie bitte über Kontakt Ihren Ansprechpartner.

Hinweis auf geplante Unterbrüche

Erschliessungskosten

Erschliessungskosten

Die Beteiligung der Grundeigentümerschaft an den Kosten für die Erschliessung ihres Grundstücks ist im Raumplanungsgesetz verankert und wird in der Verordnung zum Wohneigentumsgesetz konkretisiert. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, eigene Grundlagen für die Erhebung von Erschliessungsbeiträgen zu erlassen.

Die Gemeinde Riehen hat mit der Strassen- und Kanalisationsordnung und dem entsprechenden Reglement die anteilmässige Beteiligung durch die Grundeigentümerschaft an den Kosten für die Erschliessung der Baugebiete geregelt.

Im wesentlichen gibt es neben den Kantonsstrassen drei Strassenkategorien.
Es sind dies die Verbindungsstrassen, welche lokale Verbindungen herstellen. Sie haben neben der Erschliessungsfunktion auch die Aufgabe, einzelne Quartiere miteinander zu verbinden.

In der nächsttieferen Kategorie sind die Sammelstrassen, welche in der Regel zu den Verbindungsstrassen führen, Erschliessungsfunktion haben und den Verkehr aus den Erschliessungsstrassen sammeln.
Die letzte Kategorie die "Erschliessungsstrassen" haben quartierinterne Bedeutung und erschliessen in der Regel lediglich einzelne Parzellen. Sie führen meistens in Sammel- oder Verbindungsstrassen.

Die Kantonsstrassen, welche in der Hoheit des Kantons liegen, unterstehen dem kantonalen Recht. Allfällige Erschliessungsbeiträge werden folglich vom Kanton und nicht von der Gemeinde erhoben.

Für die Erhebung von Erschliessungsbeiträgen relevante Gesetzestexte:

Kontakt:

Schärer Dominik
Bereichsleiter Mobilität und Energie
Telefon: 061 646 82 46


Mobilität und Energie
Raumentwicklung und Infrastruktur
Wasser
Bauen

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