Strassenlinien bezeichnen die rechtskräftige Lage der für Autos offenen Strassen, Weglinien bezeichnen die Grenzen, welche nicht für Autos bestimmt sind. Baulinien bestimmen den Abstand der Bebauung zur Strasse. Strassen-, Weg- und Baulinien beruhen auf einem Erschliessungsplan.
Werden Bau- und Strassenlinien für eine Erschliessungsstrasse gelegt oder Pläne geändert, muss ein öffentliches Auflageverfahren nach kantonalem Bau- und Planungsgesetz durchgeführt werden.
Die rechtsverbindlichen Pläne und Dokumente können in der Gemeindeverwaltung im 1. Stock, jeweils von Montag bis Donnerstag, 08:00 - 12:00
Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr sowie Freitag, 08:00 - 15:00 Uhr, eingesehen werden. Zusätzlich werden die Pläne auf der Internetseite der Gemeinde Riehen veröffentlicht. Rechtsverbindlich sind jedoch einzig die Publikationen im elektronisch geführten
Kantonsblatt und weiterführendem Link auf das ÖREB-Kataster Publikation
Basel-Stadt, sowie die in der Verwaltung aufgelegten Originaldokumente!