Leinenpflicht
während der Brut- und Setzzeit
Vom 1. April bis zum 31. Juli müssen neu im
gesamten Kantonsgebiet Hunde im Wald, an den Waldrändern und angrenzenden
Wiesen an der Leine geführt werden. Damit werden die Wildtiere, die in dieser
Zeit ihre Jungen zur Welt bringen, besser geschützt. Die neue Wildtier- und
Jagdverordnung und das Wildtier- und Jagdgesetz vom 27. Oktober 2021 treten per
1. April 2024 in Kraft.
Um Hunde ganzjährig freien Auslauf zu
ermöglichen, wurden im Landschaftspark Wiese die gesamte rechte Wiesenseite
(flussabwärts) sowie der Uferbereich auf der anderen Flussseite zwischen
Fluss und Wiesendammweg tagsüber von der Regelung ausgenommen.
Wegegebot
Stellimatten
Um einen zusätzlichen Schutz für die zahlreichen
Rehe, Hasen und Vögel im Gebiet Stellimatten zu erreichen, hat der Gemeinde ein
ganzjähriges Wegegebot für Mensch und Hunde in diesem Gebiet beschlossen.
Dieses tritt ebenfalls per 1. April 2024 in Kraft.
Reglement Wildtierschutz Riehen
Kantonale
Naturschutzgebiete Entenweiher, Eisweiher, Autal und Weilmatten
Bereits seit letztem Jahr unter kantonalen Schutz
gestellt, sind die aufgeführten Naturschutzgebiete. Die Schutzverordnungen
regeln, was in den Naturschutzgebieten zulässig ist und was nicht. So ist
beispielsweise das Pflücken der Pflanzen, das Ausbringen von Tieren oder das
Verlassen der Wege verboten. Die Schutzgebiete werden im Laufe des Frühlings
vor Ort ausgeschildert.