Abgelaufene Referendumsfrist vom 16. Januar 2022 / Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen

15. Feb 2022

Für den vom Einwohnerrat am 15. Dezember 2021 gefassten und im Kantonsblatt vom 18. Dezember 2021 publizierten Beschluss betreffend

Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen

ist die Referendumsfrist am 16. Januar 2022 unbenützt abgelaufen.

Riehen, 15. Februar 2022

Im Namen des Gemeinderats
Der Vizepräsident: Dr. Guido Vogel
Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein

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