Ablauf der Referendumsfrist; Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen, Änderung vom 28. April 2021

08. Jun 2021

Für den vom Einwohnerrat am 28. April 2021 gefassten und im Kantonsblatt vom 5. Mai 2021 publizierten Beschluss betreffend

Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen, Änderung vom 28. April 2021

ist die Referendumsfrist am 3. Juni 2021 unbenützt abgelaufen.

Riehen, 8. Juni 2021

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Die Generalsekretärin: Sandra Tessarini

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